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Das elektronische Abfallnachweisverfahren

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Wolfgang Detzkies
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Uwe Kleinelsen
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NEU – Das elektronische Abfallnachweisverfahren bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle

vom Papier zur elektronischen Akte        

Mit der Nachweisverordnung hält das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) Einzug in das deutsche Abfallrecht.

Ab dem 01. April 2010 besteht grundsätzlich für alle an der Entsorgung von gefährlichen Abfällen Beteiligten eine Verpflichtung ihre Nachweisbelege in elektronischer Form zu führen. (NachwV §§ 17-22).

Entsorgungsnachweise und Begleitscheine können dann nur noch elektronisch erstellt und signiert werden.

Dazu benötigen alle Beteiligten eine entsprechende EDV-Infrastruktur sowie Signaturkarten und Kartenlesegeräte.

Als Datenschnittstelle wurde von den Bundesländern die systemunabhängige, Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) geschaffen.

Alle Angaben zum Nachweisverfahren müssen auf der Seite der ZKS gemacht werden.

 

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Entsorgungsnachweise und Begleitscheine  werden nur noch am PC erstellt.
  • Diese rechtsverbindlichen Dokumente sind durch die elektronische Unterschrift (die sogenannte Signatur) in Verbindung mit einem Kartenlesegerät zu signieren.
  • Die Register (die früheren Nachweisbücher) müssen von den Beteiligten auf dem PC geführt und selbst verwaltet werden. Es gibt dazu geeignete Programme, die diese Aufgabe übernehmen. Diese Arbeiten werden NICHT durch die ZKS geführt !
  • Privathaushaltungen sind NICHT zur Nachweisführung verpflichtet.

 

Die erforderlichen personenbezogenen Signaturkarten und die Lesegeräte  sind bei verschiedenen Anbietern erhältlich: T-Telesec (Deutsche Telekom), SignTrust (Deutsche Post AG), D-Trust (Bundesdruckerei), S-Trust (Sparkassen-Verlagsgruppe) und TC TrustCenter, etc.

   

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