. . .




Inhalt

Soziale Wohnraumförderung

Kontakt

Rolf Blankenagel
Telefon: 0281/207-2605
Telefax: 0281/207-672605


Collage aus Beratungsgespräch, Mörteleimer, Dachstuhl und Kreiswappen

Die Fachgruppe 60-3 des Kreises Wesel ist zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Wohnraumförderung sowie für die Einhaltung und Sicherung der Wohnraumversorgung nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

Gefördert werden der Bau oder Kauf eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung für Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person und einem in der Regel minderjährigen Kind oder einer schwerbehinderten Person mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.

Dabei dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Aufgaben der Wohnraumförderung

Förderung des sozialen Wohnungsbaues:

  • Neubau von Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen, einschließlich Erwerb sowie Ausbau und Erweiterung von vorhandenem Wohneigentum,
  • Mietwohnungsbau,
  • Bestandsförderung,

Bestands- und Besetzungskontrolle von Sozialwohnungen,

Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen und Zinsbescheinigungen,

   

© 2008: anatom5 perception marketing