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Elterngeld
Für Eltern gibt es von Geburt ihres Kindes an Elterngeld, mit dem die wirtschaftliche Selbständigkeit von Familien gestärkt werden soll.
Benötigte Unterlagen
- Geburtsbescheinigung für „Elterngeld"/„soziale Zwecke"(im Standesamt erhältlich)
- Erklärung zum Einkommen (als Download vorhanden), Nur für Selbstständige erforderlich!
- Einkommensbescheinigungen in Kopie der letzen 12 Monate(bei Beschäftigten vor Beginn des Mutterschutzes, bei Beamten und Vätern: vor der Geburt),
- Bei Tätigkeit vor Geburt immer: Nachweis der Krankenkasse über kalendertägliches Mutterschaftsgeld nach Geburt & Nachweis über Arbeitgeberzuschuss
- Bei Beamten: Bescheinigung des Dienstherren über den genauen Zeitraum des Mutterschutzes und Gehaltsbescheinigung aus dem Geburtsmonat!
- Elterngeld-Antrag
Die Anträge liegen als Vordruck aus in- den Bürgerbüros und Standesämtern in den Kommunen
- den Krankenhäusern
- bei Krankenkassen
- beim Kreis Wesel (Information u. Elterngeldstelle)
- der Antragsvordruck findet sich auch als beschreibbares PDF-Dokument auf der Homepage des Kreises Wesel
Antrag ist auch Online möglich (Eigenhändige Unterschrift erforderlich. Nach dem Ausfüllen der Formularseiten muss die angezeigte Erklärung ausgedruckt, unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen zugesandt werden. Geht die Unterschrift nicht ein, kann der Antrag nicht bearbeitet werden).
Gebühr
keine
Hinweise
- Das Elterngeld hat das frühere Erziehungsgeld ersetzt und soll den Einstieg in das gemeinsame Leben mit einem neuen Familienmitglied unterstützen.
- Höhe: 67 % des durchschnittlichen laufenden Monatseinkommens (ohne sonstige Bezüge) nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro.
- Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich kann ein Elternteil für mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elterngeld beantragen. Anspruch auf zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) haben die Eltern, wenn beide Elterngeld in Anspruch nehmen und den Eltern für mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen ganz oder teilweise wegfällt.

Elterngeldantrag 2011