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Kontakt

Sandra Kampen
Telefon: 0281/207-7002
Telefax: 0281/207-67-7002

bei selbstständiger Tätigkeit, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Fragen zur Elternzeit, Widerspruchsverfahren


Elke Dungs
Telefon: 0281/207-7100
Telefax: 0281/207-677100

bei selbstständiger Tätigkeit, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Fragen zur Elternzeit


Kornelia Monka
Telefon: 0281/207-7005
Telefax: 0281/207-67-7005

Zuständigkeitsgebiet: Haminkeln, Kamp-Lintfort, Wesel


Corinna Brix
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Zuständigkeitsgebiet: Dinslaken, Schermbeck


Gisela Lehmann
Telefon: 0281/207-7041
Telefax: 0281/207-677041

Zuständigkeitsgebiet: Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Voerde


Cornelia Kemming
Telefon: 0281/207-7105
Telefax: 0281/207-7802

Zuständigkeitsgebiet: Sonsbeck, Xanten


Bernhard Usbeck
Telefon: 0281/207-7003
Telefax: 0281/207-67 7003

Zuständigkeitsgebiet: Alpen, Moers





Inhalt

Elterngeld

Für Eltern gibt es von Geburt ihres Kindes an Elterngeld, mit dem die wirtschaftliche Selbständigkeit von Familien gestärkt werden soll.

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsbescheinigung für „Elterngeld"/„soziale Zwecke"(im Standesamt erhältlich)
  • Erklärung zum Einkommen (als Download vorhanden), Nur für Selbstständige erforderlich!
  • Einkommensbescheinigungen in Kopie der letzen 12 Monate(bei Beschäftigten vor Beginn des Mutterschutzes, bei Beamten und Vätern: vor der Geburt),
  • Bei Tätigkeit vor Geburt immer: Nachweis der Krankenkasse über kalendertägliches Mutterschaftsgeld nach Geburt & Nachweis über Arbeitgeberzuschuss
  • Bei Beamten: Bescheinigung des Dienstherren über den genauen Zeitraum des Mutterschutzes und Gehaltsbescheinigung aus dem Geburtsmonat!
  • Elterngeld-Antrag
    Die Anträge liegen als Vordruck aus in
    • den Bürgerbüros und Standesämtern in den Kommunen
    • den Krankenhäusern
    • bei Krankenkassen
    • beim Kreis Wesel (Information u.  Elterngeldstelle)
    • der Antragsvordruck findet sich auch als beschreibbares PDF-Dokument auf der Homepage des Kreises Wesel

Antrag ist auch Online möglich (Eigenhändige Unterschrift erforderlich. Nach dem Ausfüllen der Formularseiten muss die angezeigte Erklärung ausgedruckt, unterschrieben und mit den erforderlichen Unterlagen zugesandt werden. Geht die Unterschrift nicht ein, kann der Antrag nicht bearbeitet werden).

Gebühr

keine

Hinweise

  • Das Elterngeld hat das frühere Erziehungsgeld ersetzt und soll den Einstieg in das gemeinsame Leben mit einem neuen Familienmitglied unterstützen.
  • Höhe: 67 % des durchschnittlichen laufenden Monatseinkommens (ohne sonstige Bezüge) nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro.
  • Elterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich kann ein Elternteil für mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elterngeld beantragen. Anspruch auf zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) haben die Eltern, wenn beide Elterngeld in Anspruch nehmen und den Eltern für mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen ganz oder teilweise wegfällt.
   

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